Gesetzlich Versicherte können bis zu 3 Sprechstunden und bis zu 4 probatorische Sitzungen in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür übernimmt die Krankenkasse. Wenn Sie und ich den Eindruck haben, dass eine gemeinsame therapeutische Arbeit stimmig und sinnvoll ist, stelle im Rahmen der probatorischen Sitzungen bei Ihrer Kasse einen Antrag auf ambulante Psychotherapie, die eventuell im Gutachterverfahren entschieden wird. Die Kosten für Kurzzeittherapien von zunächst 12 bis maximal 24 Sitzungen werden in der Regel direkt von der Kasse, für Langzeittherapien nach zusätzlicher Zustimmung durch den Gutachter/die Gutachterin, für die Therapie voll übernommen.
Bei privat Versicherten richten sich die Kosten der Behandlung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In der Regel werden diese Kosten von privaten Krankenkassen und Beihilfen übernommen.
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit als Selbstzahler die Kosten zu tragen, diese gleiche ich an den Beitrag der gesetzlichen Kassen an.